Wie kann ich eigentlich wählen?

28.05.2024

Für viele ist die Kommunalwahl die erste Wahl, für manche vielleicht ein Buch mit sieben Siegeln. Wir geben Auskunft, wie man wählen kann.

Wie kann ich wählen?

Am 09.06.2024 finden die Kommunalwahlen im Amt Dahme/Mark statt. Sie können an diesem Tag zwischen 8 und 18 Uhr Ihre Stimme abgeben. Dafür gehen Sie einfach in das Wahllokal, das auf Ihrer Wahlbenachrichtigung angegeben ist. Vergessen Sie nicht, Ihre Wahlbenachrichtigung und einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.

 

Die Briefwahl nutzen

Wenn Sie am Wahltag nicht ins Wahllokal gehen können oder möchten, haben Sie die Möglichkeit, per Briefwahl zu wählen. Um die Briefwahl zu beantragen, können Sie entweder die digitale Variante nutzen oder den postalischen Weg wählen. Für die digitale Beantragung besuchen Sie die Webseite Dahme.de und klicken im Menüpunkt „Wahlen“ auf „Briefwahl“. Folgen Sie den dort angegebenen Anweisungen. Alternativ können Sie den Antrag auf Ihrer Wahlbenachrichtigung ausfüllen und per Post kostenfrei zurücksenden.

 

Was, wenn ich die Wahlscheine für die Briefwahl erhalten habe?

Sobald Sie Ihre Wahlunterlagen für die Briefwahl erhalten haben, gehen Sie wie folgt vor: Füllen Sie den Stimmzettel unbeobachtet und alleine aus und legen Sie ihn in den dafür vorgesehenen kleineren Briefumschlag. Achten Sie darauf, die Wahlbenachrichtigung korrekt auszufüllen und überprüfen Sie, ob ein Kreuz benötigt wird. Sollten Sie auf Hilfe angewiesen sein, so muss diese den Wahlschein für Sie ausfüllen und entsprechende Angaben auf der Wahlbenachrichtigung ausfüllen. Anschließend legen Sie den kleineren Briefumschlag mit dem Stimmzettel und die ausgefüllte Wahlbenachrichtigung in den größeren Briefumschlag. Für den Versand per Post ist keine Frankierung nötig.
 

Welche Stimmzettel bekomme ich?

Bei der Kommunalwahl im Amt Dahme/Mark erhalten Sie mehrere Stimmzettel. Einer davon ist für den Kreistag. Hier haben Sie drei Stimmen, die Sie für Kandidaten verschiedener Parteien auf dem Stimmzettel abgeben. Diese können Sie auf eine, zwei oder drei Personen auf dem Stimmzettel verteilen.
Bei der Wahl zur Gemeindevertretung handelt es sich ebenfalls um eine Personenwahl, bei der Sie drei Stimmen haben. Auch hier können Sie diese auf eine, zwei oder drei Personen auf dem Stimmzettel verteilen.
Ähnlich verhält es sich bei der Wahl des Ortsbeirats, wo ebenfalls eine Personenwahl stattfindet und Sie drei Stimmen auf eine, zwei oder drei Personen verteilen können. Alternativ gibt es die Wahl des Ortsvorstehers, bei der Sie eine Stimme für eine Person auf dem Stimmzettel abgeben.

In einigen Orten entfällt jedoch die Wahl zum Ortsvorsteher, da sich niemand zur Wahl stellt. Dies betrifft die folgenden Ortsteile: Sieb der Stadt Dahme/Mark, Niendorf der Gemeinde Ihlow sowie Hohenahlsdorf, Lichterfelde, Nonnendorf, Reinsdorf und Wiepersdorf der Gemeinde Niederer Fläming.

 

Zusammengefasst: Sie können am 09.06.2024 zwischen 8 und 18 Uhr im angegebenen Wahllokal wählen oder die Briefwahl digital über Dahme.de oder postalisch beantragen. Bei der Wahl haben Sie mehrere Stimmzettel, darunter für den Kreistag (3 Stimmen), die Gemeindevertretung (3 Stimmen), den Ortsbeirat (3 Stimmen) oder den Ortsvorsteher (1 Stimme). In einigen Ortsteilen entfällt die Wahl des Ortsvorstehers.

Bitte nutzen Sie Ihre demokratische Macht und wählen Sie!